Leistungen und Preise

Vollstationäre Pflege

Menschen, die in einem Pflegeheim stationär versorgt werden, erhalten Leistungen aus der Pflegeversicherung. Als Leistungen werden die pflegebedingten Aufwendungen, die soziale Betreuung und die medizinische Behandlungspflege von der Pflegekasse anteilig übernommen. In besonderen Fällen, wenn ein außergewöhnlich hoher und intensiver Pflegeaufwand erforderlich ist, kann die Pflegekasse im Einzelfall bis zu 2005,00 EUR monatlich übernehmen.

Folgende Sätze kommen in den einzelnen Pflegegraden als Höchstbeträge zum Ansatz:

Pflegegrad 2 770,00 € monatlich
Pflegegrad 3 1.262,00 € monatlich
Pflegegrad 4 1.775,00 € monatlich
Pflegegrad 5 2.005,00 € monatlich

Die Zahlung des Leistungsbetrages erfolgt direkt von den Pflegekassen an die Pflegeeinrichtung, so dass der Pflegebedürftige unmittelbar entlastet wird.

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege bedeutet Pflege und Betreuung auf Zeit. Für einige Tage und Wochen werden Personen, die aufgrund des Alters oder einer Erkrankung pflegebedürftig sind, in unser Haus aufgenommen werden. Die Möglichkeit der Aufnahme zur Kurzeitpflege in unser Haus richtet sich nach der aktuell freien Bettenkapazität.

Hierfür gibt es die verschiedensten Gründe: So kann ein Aufenthalt in der Kurzzeitpflege für längere Zeit im Voraus geplant werden, um den pflegenden Angehörigen einen, oft dringend benötigten und wohlverdienten, Urlaub zu ermöglichen. Aber auch in Krisen- und Notsituationen steht die Kurzeitpflege zur Verfügung. Häufig können ältere Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht alleine in die eigene Wohnung zurück. Dann ist die Kurzzeitpflege eine gute Übergangslösung oder auch eine Möglichkeit, die Wartezeit auf einen Pflegeplatz zu überbrücken. Auch bei Erkrankung einer privaten Pflegeperson kann die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden.

Die Pflegekasse übernimmt für 28 Tage pro Kalenderjahr die Aufwendungen für die Pflege, für die soziale Betreuung sowie auch die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten müssen vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden.

Falls der Anspruch auf Kurzzeitpflege erschöpft ist, kann gegebenenfalls Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.

Für weitere Informationen zur Kurzzeitpflege wenden Sie sich bitte auch an die Pflegekasse des zu Pflegenden. Diese steht Ihnen gern beratend zur Seite.